Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

Wärmepumpen?

Momentan sind Wärmepumpen in Vorgärten genehmigungsfrei, weil die ehemalige Bezirksamtsleiterin Frau von Berg entschieden hat:

„…..dass Wärmepumpen zur modernen, klimagerechten Infrastruktur eines Hauses gehören -und nicht Teil der städtebaulichen Gestaltung sind.“

Aber es sind weiterhin die Schallschutzanforderungen gem. der TA-Lärm ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ) einzuhalten.

Daraus ergeben sich notwendige Abstände von der Wärmepumpe zum Fenster der Nachbarn.

Hier klärt der Bezirk Altona gerade, ob der Baustufenplan Bahrenfeld zum „reinen“ oder „allgemeinen Wohngebiet“ gehört.

Die dB(A) – Anforderungen aus der TA-Lärm sind beim „reinen Wohngebiet“ höher als beim „Allgemeinen Wohngebiet“, woraus sich größere Abstände zu den Nachbarn ergeben.

Im eigenen Interesse sollen sich die Nachbarn einer Reihenhauszeile, auf farblich gleiche Wärmepumpen einigen, 

ebenso sollte die Ausrichtung und Position der Wärmepumpen in allen Vorgärten gleich sein. 

Bei Endhäusern und Doppelhäusern steht die Wärmepumpe an der Seite ( Giebelwand ).

Denn der Bezirk überlegt Wärmepumpen in Vorgärten zu zulassen, aber nur mit einer Baugenehmigung und unter Einhaltung der oben beschrieben gestalterischen Anforderungen.


Jan Krugmann, Dipl – Ing Architekt

Max •


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