Mitglied werden
und den Verein fördern!
Werden Sie Mitglied der Heimstattervereinigung
Die vielfaltigen Aufgaben in unserer Siedlung kann die Heimstattervereinigung Steenkamp e.V. nur mit einer stabilen Mitgliederzahl erfüllen. Werden auch Sie Mitglied und helfen mit nur 48,- Euro im Jahr, die Gemeinschaft weiter zu tragen.
Familienrabatt und Sozialermäßigung bei der Mitgliedschaft
Seit April 2015 gibt es neben der Einzelmitgliedschaft eine Mitgliedschaft mit ermäßigtem Mitgliedsbeitrag für die Partnerin/den Partner in Höhe von € 22,- (also insgesamt € 70,-) im Jahr geben. Weitere erwachsene Familienmitglieder in häuslicher Gemeinschaft können Mitglieder werden, ohne einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Zum anderen darf der Vorstand auf Antrag eines Mitgliedes auf Ermäßigung seines Beitrages eigenständig über diesen Antrag entscheiden. Mitglieder, für die der reguläre Mitgliedsbeitrag aufgrund ihrer Lebenssituation zu hoch ist, können somit weniger entrichten.
Wir tun mehr, als nur nebeneinander her zu wohnen. Wir sind aktive Nachbarn. Gehören SIE dazu! Es ist ganz einfach und beginnt mit IHRER Mitgliedschaft.
– Jahresmitgliedsbeitrag: 48€
– ermäßigter Beitrag für Partner/Partnerin: 22€
weitere erwachsene Familienmitglieder pro Haushalt: 0€
Familienrabatt: 48€ + 22€ = 70€
– Fördermitgliedschaft: mind. 100€ / Jahr
(für Auswärtige, Firmen, etc.)
Mitglied kann laut Satzung werden:
Mitglied des Vereins kann jede natürliche volljährige Person werden, die ein Interesse daran hat, die Zwecke des Vereins nach §2 durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen und in der Steenkampsiedlung oder in Ausnahmefällen auch in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnt. Über den schriftlichen (Textform ausreichend) Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. Der Vorstand kann für seine Entscheidungsfindung eine Erläuterung des Antragstellers insbesondere bezüglich der Kriterien nach §2 anfordern.
Natürliche volljährige Personen, die keine ordentliche Mitglieder werden können, sowie juristische Personen können fördernde Mitglieder des Vereins werden. Der Vorstand entscheidet bei dem Antrag danach, ob diese dem Verein bei der Zweckerreichung nach § 2 immateriell oder materiell dienlich sein können. Fördernde Mitglieder haben weder ein Stimmrecht, noch die Rechte eines ordentlichen Mitglieds, es sei denn, diese sind explizit für Fördermitglieder als solche bestimmt.
(Hier gehts zur Satzung)
Mitgliedsantrag hier online ausfüllen:
Der Antrag wird auf der nächsten Vorstandssitzung bearbeitet (einmal im Monat)
und es wird keine autom. Eingangsbestätigung versendet.
Fragen bitte an Jan Meybek, 2. Kassierer (Mitgliederangelegenheiten)
heimstaette(at)meybek.de
Tel.: 46 06 33 79
Datenschutzerklärung der Heimstättervereinigung Steenkamp e.V.
Zusätzlich zum jährlichen Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Förderbeitrag