Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

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Baulicher Erhalt der Siedlung

Claus Thiel

Foto: Claus Thiel

Das charmante, zusammenhängende Erscheinungsbild unserer Siedlung ist neben der zentralen Lage ein großes Qualitätsmerkmal unserer Siedlung.
Allerdings ist bereits sehr viel von dem einheitlichen Charakter der Siedlung verloren gegangen, da über viele Jahre die Instandhaltungs- und Umbaumaßnahmen ohne Vorgaben durchgeführt wurden.
Um diesen Prozess umzukehren, wurde im Jahr 2001 eine Erhaltungs- und Gestaltungsverordnung erlassen. Die Satzung macht Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude sowie wesentlicher Gartenelemente. Die Regelungen wurden auf Grundlage eines detaillierten Gestaltungsgutachtens aus dem Jahre 1984 entwickelt. (Das Gutachten kann beim Heimstätterverein eingesehen werden).
Mit dem massiven Abverkauf der Häuser in den letzten Jahren hat die Umsetzung der Erhaltungs- und Gestaltungsverordnung einen Schub bekommen. Durch die Fassadensanierungen und den Einbau der alten Fensterteilungen vielfach zum positiven. Allerdings entstehen auch immer mehr individuelle Lösungen fernab der Gestaltungsverordnung, die sich aus räumlichen Zwängen oder einfach aus Unwissenheit ergeben.
So sieht man z.B. immer häufiger überdimensionierte Dachgauben, französische Fenster oder zweige- schossige Gartenhäuser mit Satellitenschüsseln. Die Farbe Ocker wird als „Pastell“ verbucht.
Die sich gegenseitig verstärkenden Regelüberschreitungen können langfristige Folgen haben.
Wenn bestimmte Veränderungen ungeahndet immer weiter gehen, wird sich auch das faktische Baurecht anpassen. Schlimmstenfalls kann dies dazu führen, dass wir irgendwann in einer gesichtslosen Siedlung mit einer zweiten Baureihe leben.
Die Frage, wie unsere Siedlung in 10, 20 oder 30 Jahren aussehen soll, muss daher heute angepackt werden, wenn wir den Charme unserer Gartenstadt erhalten wollen.
Ein Satzungszweck des Heimstättervereins ist die Erhaltung der Steenkampsiedlung als Baudenkmal. Auf der Mitgliederversammlung 2015 wurde daher beschlossen, dass sich der Vorstand in Zukunft stärker um die bauliche Erhaltung der Siedlung kümmert und eine Diskussion jenseits „baupolizeilicher Strenge“ hierüber anregt.
Wir würden uns über Ihre Meinung und Anregung hierzu freuen!
Die „Verordnung über die Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen in Bahrenfeld (Steenkampsiedlung)“ vom 26. Oktober 2001 trifft Regelungen insbesondere für:
– Fassadenmaterialien und –farben
– Fensterzuschnitte und Sprossenteilungen, Lage der Fenster
– Dachform und -farben, -materialien, -fenster – und -gauben
– Anbauten und Geräteschuppen
– Elemente der Vorgartengestaltung, Pflasterungen, Gartenabtrennung

Hier die Verordnung: Erhaltungs- und Gestaltungsverordnung

Siehe auch: Ausschuss Baukultur