Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

Düngerwege

Erkenntnisse durch Leserbriefe zum Artikel aus dem Steenkamper 1/2022 Seite 16

„DÜNGERWEGE – Was ist da los?“

Die Besitzverhältnisse der Flurstücke der Düngerwege ist anscheinend nicht einheitlich.
Der Düngerweg zwischen Stutsmoor und Steenkamp gehört z. B. der Stadt Hamburg und wird von einer Verwaltungsgesellschaft betreut, die sich um nicht bebaute Grundstücke der Stadt kümmert.
Im Grotenkamp ist das anscheinend anders, wie uns von zwei Anwohnern*innen in zwei Leserbriefen berichtet wird:


Sehr geehrter Vorstand,
leider muss ich, Ute Schulz, Grotenkamp 12, sie korrigieren und darauf aufmerksam machen, dass unsere Düngerwege leider nicht mehr Allen gehören. Mit dem Kauf unserer Wohneinheit mussten wir 1/11tel des Düngerweges mitkaufen, Grotenkamp 4-24 teilen sich den Weg. Die Schule hat keinen Anteil mehr daran, obwohl sie ihn am meisten nutzen und mit ihrer Raucherecke noch beschmutzen und ihn als Zugang für die Schule ständig benutzen. Wir sind dafür verantwortlich, wenn etwas passiert und wollen uns nur vor Forderungen im Falle eines Unglücks schützen, falls etwas passieren sollte.
Bitte stellen sie den Sachverhalt klar und stellen uns nicht als Querulanten dar.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Schulz


Lieber Vorstand des Steenkampers,
ich wurde auf einen Artikel zu den Düngerwegen im Steenkamper hingewiesen.
Dort wurde sich darüber gewundert (“Was ist da los?”), dass die Düngerwege als Privatweg gekennzeichnet sind.
Die Frage, wem sie warum gehören, ist sehr einfach zu beantworten.
Denjenigen die sie gekauft haben bzw. kaufen mussten.
In der Regel kann ein Grundstück beim Kauf auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
So gehört zum Beispiel bei dem Kauf unseres Grundstücks 1/11 des entsprechenden Flurstücks des Düngerwegs dazu und musste entsprechend anteilig bezahlt werden.
Ob das für alle Düngerwege gilt kann ich allerdings nicht sagen.
Die Kennzeichnung als Privatweg ist sicherlich in erster Linie als rechtlich formale und leider notwendige Absicherung im Schadensfall zu verstehen und weniger als Ausgrenzung von der Benutzung des Weges.
Möchte man sich über seine eigene Situation informieren, ob man zum Beispiel in Haftung genommen werden kann, wenn jemand auf dem Düngerweg ausrutscht, kann das ganz schnell über den eigenen Grundbuchauszug festgestellt werden.

Viele Grüße
Dima Pröfrock


So kommt Licht ins Dunkle. Vielen Dank für die Leserbriefe.

Max •


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