Solarpflicht auf den Dächern?
Es besteht zur Zeit leichte Unklarheit in der Steenkampsiedlung bei Sanierung von Dächern und Heizung.
Das neue Klimaschutzgesetz sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Ab Mitte 2021 muss beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Der Ausschuss Baukultur der Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. versucht gerade vom Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) eine einheitliche Antwort zum Umgang mit der hier geltenden Gestaltungssatzung zu bekommen.
„Genehmigungsfähigkeit von Solar-Paneelen auf den Dächern der Steenkampsiedlung.
Am Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sind wir zur Zeit mit dem Erarbeiten von Rahmenbedingungen für einen einheitlichen Umgang mit dieser Fragestellung im Kontext der Steenkampverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB befasst.
Sobald hier konkrete Handlungsparameter formuliert und abgestimmt sind, werden wir mit den entsprechenden Information auf Sie zukommen.“ (Zitat: Bezirksamt Altona, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Übergeordnete Planung)
D.h., sobald es hier Neuigkeiten gibt werden wir entsprechenden Information auf der Webseite, im Steenkamper und im Newsletter veröffentlichen.
Zusammenfassung der Gestaltungssatzung
Bei Fragen, gerne Kontakt aufnehmen zum Ausschuss Baukultur:
Jan H. Ipach
jhi@coido.de
Tel: 0179 5365977