BI-Volkspark
HOLSTENKAMPVERLÄNGERUNG
VERGLEICH VOR DEM BUNDESVER-WALTUNGSGERICHT ZU HOLSTENKAMP- QUERUNG AUF DEM A7 DECKEL
Die Klage von 2 Anwohnern des Holstenkamps um die geplante 21 m breite Querung des A7 Deckels in Verlängerung des Holstenkamps endet mit einem Vergleich. Die Stadt Hamburg verpflichtet sich, dass sie ergebnisoffen prüfen wolle, wo später eine Straße den Autobahndeckel überquert. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter deutlich gemacht, dass eine im Planfeststellungsbeschluss im Bereich Holstenkamp vorgesehene Verstärkung auf Wunsch und Risiko der Stadt Hamburg aufgenommen und darin noch keine Festlegung für spätere städtebauliche Planungen zu sehen sei.
Hamburg will nämlich die Sackgasse Holstenkamp zur Durchgangsstraße ausbauen. Der Holstenkamp soll über den Deckel gelegt werden – und dagegen richtete sich die Klage.
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