
PV und Wärmepumpen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses des Bezirksamts Altona zur Genehmigung von PV auf Straßendächern und Wärmepumpen im Vorgarten.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat folgendes zu PV und WP beschlossen:
1. Für PV-Anlagen und Wärmepumpen sind Bauanträge einzureichen
2. Diese Anträge – sofern notwendig – sind mit Beratung (-sgesprächen) zur Gestaltung zu begleiten
3. Bei PV Anlagen gelten
a. weiterhin die Rahmenbedingungen der geordneten Installation
– mit einem einheitlichen Abstand zum First und zum unteren Dachabschluss bezogen auf das Gebäude und im Straßenverlauf
– möglichst keine „Sägezahn“-Montage der Module, sondern rechteckig einheitlich
– möglichst mattes (nicht kristallines) Erscheinungsbild der Module
b. PV-Anlagen sind auch auf der Frontseite der Gebäude unter diesen Rahmenbedingungen zu genehmigen
4. Bei Wärmepumpen in (beengten) Vorgartenlagen gilt
– eine anzustrebende Farbgleichheit (der Wärmepumpen) im Straßenverlaufsbild und/ oder Einhausung und/ oder Begrünung
– ggf. eine Veränderung der Ausrichtung (Querlage) um die Dominanz der Wärmepumpe im Straßenbild gestalterisch begleiten zu können
5. Eine Versagung der Genehmigung kann nur bei Verweigerung der Einhaltung der gestalterischen Anforderungen erfolgen. Im Grundsatz gilt, die
Genehmigung ist zu erteilen.
Der Baustufenplan Bahrenfeld gehört zum allgemeinen Wohngebiet.
Quelle:
Drucksachen–Nr.: 22-1170.2 – Photovoltaik, Wärmepumpen in Gebieten mit StErhVO
und