Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

Hühner – Aufstallungspflicht

Zum Schutz der Geflügelbestände muss Hausgeflügel seit dem 10. Januar 2023 aufgestallt werden.

In Norddeutschland, aber auch in anderen Regionen Deutschlands, wird derzeit bei vielen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen ließ sich mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen. In Hamburg mehren sich die Nachweise bei Wildvögeln.

Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?

Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss verhindert werden. Neben den allgemeinen Hygienegrundsätzen sind vor allem Maßnahmen zur Biosicherheit zu beachten:
– Besucherverkehr auf das notwendige Mindestmaß reduzieren. Besucher sollten betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen.
– Wechseln des Schuhwerks vor Betreten der Stallungen und die Nutzung von Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Eingängen für Stiefel etc. Auch die Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Beispiel Einstreumaterial in die Ställe bringen, ist strikt durchzuführen.
– Vor Tierkontakt: Hände waschen und desinfizieren!
Futter und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen wirksam schützen.
– Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keine Zugangsmöglichkeit haben, durchführen.
– Auslaufbereiche unattraktiv für Wildvögel gestalten (kein Oberflächenwasser)
– Oberflächenwasser sollte auf gar keinen Fall zur Tränke verwendet werden.
– Die gewissenhafte Kontrolle des Gesundheitszustandes der Herde muss regelmäßig durchgeführt werden.

Mehr Infos: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/

Max •


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