Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

Radfahrstreifen & Schutzstreifen

Gar nicht so einfach die verschiedenen Regeln für Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer.

Der Schutzstreifen für Radfahrer ist laut ADAC „durch eine unterbrochene weiße Leitlinie markiert“. Für Autofahrer gilt hier, sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen die Leitlinie überfahren.
Als Ausnahme gilt laut Automobil-Club, wenn der Autofahrer kurzfristig ausweichen muss und dabei aber kein Radfahrer gefährdet wird. Absolut Verboten ist: Parken auf dem Schutzstreifen. Wer von der Polizei erwischt wird muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Laut bussgeldkatalog.de ist das Halten bis maximal drei Minuten allerdings gestattet.

Der Radfahrstreifen ist durch eine komplett durchgezogen Linie zuerkennen. Über diese durchgezogenen weißen Linie, „dürfen Autofahrer weder ausweichen noch parken oder halten“. Der ADAC erklärt weiter, die Radfahrstreifen dürfen nur überfahren werden, um „dahinter angelegte Parkstände zu erreichen“. Radfahrer dürfen dabei aber nicht behindert oder gefährdet werden.

Bußgeld für Parken auf Rad – und Radschnellwegen:
Jemand wurde dabei behindert ->70 Euro, ein Punkt
Länger als eine Stunde und jemand wurde behindert ->80 Euro, ein Punkt
Länger als eine Stunde und ein Unfall wurde verursacht ->100 Euro, ein Punkt

Max •


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