Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

Bäume und Hecken schneiden

Jetzt noch bis spätestens 28.2. im Garten schneiden!

Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Hecken „vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Auch nach dem Mondkalender sind gute Tage für den Schnitt von Obstgehölzen 17.-20., 23.n-28., 23.n-25. und Ziergehölzen 17.-28. Generell gilt bei abnehmendem Mond!

Also jetzt noch den Gartenschnitt für Ende Februar einplanen. Das Frühjahr kommt langsam aber es kommt.

Der NABU appelliert an alle Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. Gebüsche bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Wer im Garten Platz hat, kann jetzt noch schnell einen Nistkasten aufhängen, denn natürliche Höhlen können sich in Stadtbäumen auf Grund der Verkehrssicherung gar nicht mehr entwickeln.

Die Vorschriften dienen dem Vogelschutz, denn die Tiere suchen im Frühjahr nach Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um Nester zu bauen. Bevor man die Schere zum Heckenschnitt ansetzt, sollte man vorsichtig prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat und den Schnitt in diesem Fall um einige Wochen verschieben. Besonders in immergrünen Pflanzen wie Koniferen fallen Nester auf den ersten Blick nicht auf.

Hier der genaue Text im Bundesnaturschutzgesetz (§39- 5.2)

Max •


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