Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

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Claus Thiele 

Tel.: 0176 21065400
E-Mail: Claus.Thiele(at)steenkamper.de

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Saalverwalter:
Claus Thiele 

Tel.: 0176 21065400
E-Mail: Claus.Thiele(at)steenkamper.de


Zahlungen bitte auf das Konto der Heimstättervereinigung Steenkamp e.V.
IBAN: DE81 2005 0550 1078 2105 13
Verwendungszweck: Saal + Name + Nutzungsdatum
Kaution erst bei Schlüsselübergabe bar bezahlen!

Giro-Code IBAN


Teil dieses Vertrages sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Saalordnung.


Allgemeine Vertragsbedingungen zum Saal-Nutzungsvertrag

Im Text dieses Vertrages wird für die beteiligten Personen die männliche Form verwendet, um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Er gilt für beide Geschlechter gleichermaßen.

1. Grundlagen, Preis, Kaution

1.1 Grundlagen der Überlassung sind die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Saalordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Nutzer akzeptiert mit seiner Unterschrift diese Grundlagen.

1.2 Es ist die im Vertrag vereinbarte Nutzungsentschädigung zu zahlen.

1.3 Wird eine Anzahlung von € 25,- erhoben, so wird sie bei Vertragserfüllung mit der Gesamtforderung verrechnet.

Tritt der Nutzer nach Unterzeichnung vom Vertrag zurück, verbleibt die Anzahlung beim Überlasser Wurde auf eine Anzahlung verzichtet, so wird der entsprechende Betrag nachträglich zur Zahlung fällig.

Kann der Überlasser den Saal nicht zur Verfügung stellen, bemüht er sich um eine Ersatzlösung. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4 Wird eine Kaution erhoben, so wird sie in voller Höhe zurückgezahlt, wenn die Prüfung am Ende der Nutzung keine Beanstandungen ergab. Andernfalls verbleiben die Kaution oder Teile davon beim Überlasser, bis nach Beseitigung der Mängel eine Abrechnung erfolgen kann. Ist der Schaden höher als die gezahlte Kaution, besteht Anspruch auf volle Entschädigung.

Wurde auf die Zahlung einer Kaution verzichtet, hat der Überlasser Anspruch auf entsprechende Entschädigung.

Nachträglich entdeckte Schäden gehen zu Lasten des Nutzers.

Bei nicht erfolgter Saalreinigung werden mindestens 100,- € einbehalten.

Im Falle der Nichteinhaltung der allgemeinen Vertragsbedingungen oder bei Missachtung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages ist die Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. berechtigt, die volle Kaution oder Teile davon einzubehalten.

2. Nutzungsregelungen – bitte geben Sie diese auch Ihren Helfern bekannt! –

2.1 Die Räume und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Beachten Sie bitte Hinweise der Saalordnung, Entstandene Schäden sind der Saalverwaltung zu melden. Die Beseitigung von Schäden wird ausschließlich von der Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. zu Lasten des Nutzers veranlasst.

2.2 Die Nutzung erfolgt in der vertraglich vereinb. Zeit incl. Auf- und Abbau, Reinigung u. Müllbeseitigung.

2.3 Da sich über dem Saal Mietwohnungen befinden, ist besondere Rücksicht geboten.

Beachten Sie folgende Ratschläge, um Ärger zu vermeiden (Zwangsschließung Ihrer Veranstaltung):

  •   Stühle und Tische nicht schieben, sondern tragen. Zurücksortieren der Stühle leise!!!
  •   Nur mäßig laute Musik – keinesfalls durchgehend Musik – keine Discol Vorhandene Minianlage benutzen.
  •   Ab 20 Uhr Zimmerlaustärke (ab diesem Zeitpunkt keine Musik).
  •   Im Treppenhaus bitte keine Gesprächsrunden, Telefonate usw. (Rücksichtnahme gegenüber Mietern).

Um Lärmbelästigung von Bewohnern in der unmittelbaren Umgebung zu vermeiden, halten Sie bitte ab 20:00 auch Fenster u. Türen geschlossen. Die Veranstaltung ist spätestens zum im Vertag angegebenen Zeitpunkt zu beenden.

Danach ist nur noch leises Aufräumen gestattet.

2.4 Reinigung
Der Saal und die Toiletten werden in gereinigtem Zustand zur Verfügung gestellt. Sämtliche genutzten Räume einschl. Toiletten, der Saalvorplatz und das Inventar sind gereinigt zu hinterlassen. Der Müll ist mitzunehmen.

Ggf. erforderliche Nachreinigung wird von der Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. zu Lasten des Nutzers veranlasst.

3. Saalrückgabe

3.1 Der Saalschlüssel ist mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit im Rahmen der Saalabnahme durch die Saalverwaltung abzugeben

3.2 Sollte der Nutzer den Saalschlüssel verlieren, trägt er die Kosten einer neuen Schließanlage.

4. Haftung

4.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die Heimstättervereinigung von Kosten aller Art freizuhalten, die sich aus Art, Umfang und Ablauf seiner Veranstaltung im Saal ergeben. ( z.B.: GEMA-Gebühren).

4.2 Der Nutzer haftet uneingeschränkt für seine Gäste und deren Begleitpersonen.

4.3 Ferner haftet der Nutzer mit Kaution und Nutzungsentschädigung in voller Höhe, für den Fall, dass die Saalverwaltung durch Polizei oder Siedler zum Saal gerufen wird. Die Saalverwaltung ist berechtigt, bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung oder gegen die allgemeinen Vertragsbedingungen die Veranstaltung sofort zu beenden Auch in diesem Fall verfallen Kaution und Nutzungsgebühr in voller Höhe.

4.4 Der Überlasser empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung


Saalordnung / Saal Regeln

Möbel oder Inventar NICHT NACH DRAUßEN bringen!!!

TISCHE
– Bitte nicht schieben, sondern tragen. Schieben beschädigt Parkettund Tischbein.
– nicht darauf stehen oder sitzen, die Tischbeine vertragen das Gewicht nicht.
– keine schweren Gegenstände ohne weiche Zwischenlage daraufstellen, sonst Verkratzungen
– nicht aufeinander stapeln, außer Platte-auf-Platte mit weicher Zwischenlage.
– Kerzen/Teelichter nie direkt auf die Tische stellen (Einbrandgefahr),
nur in unbrennbaren Glasbehältern, Kerzenständern o.ä.

STÜHLE
– nicht mit Straßenschuhen auf Stühlen stehen.
– keine schweren Gegenstände ohne weiche Zwischenlage daraufstellen.

DEKO
– NUR an den vorhandenen Haken und Drahtseilen befestigen.
– keine Reißzwecken oder Nägel verwenden, stattdessen Schnur oder Tesafilm.
– Tesafilm-Reste nach der Feier sauber entfernen
– Keinen Flitter und kein Konfetti verwenden.
Keine Deko (Luftschlangen, Girlanden etc.) an den Wandlampen, Stromschienen und Tresenleuchten anbringen.
Vorhänge nur an den Zugseilen öffnen und schließen.

NACHTRUHE: Ab 20:00 Uhr gesetzliche Nachtruhe!
Musik dann nur noch bei geschlossenen Fenstern und Türen -> zum Lüften Musikpausen.

TOILETTEN
Licht im Sicherungskasten im Eingang einschalten. Hin und wieder überprüfen, um Verunreinigung / Vandalismus rechtzeitig zu erkennen.

SAALLÜFTER
Einschalten, sonst Schwitzwasser u. Schimmel an den Fenstern. (Drehschalter ü. der Spüle)


Nach der Nutzung:
Grundordnung wiederherstellen

Vorhänge
aufziehen, damit das Schwitzwasser von den Fenstern abtrocknen kann.

Saallüfter
Evtl. die Nacht durchlaufen lassen, um Feuchtigkeit absaugen, sonst Schimmel an den Fenstern.

Tische
– Straßenseite: 11
– Gartenseite: 9 
– Notausgang/Fluchtweg zum Garten freilassen!
– Abstand zu den Wänden

Stühle
– in 4er-Stapel auf die Bühne, links einen Durchgang zum Bühnenhinterzimmer freilassen.
– Von Stühlen ggf. abgefallene Plastikfüße wieder sorgfältig anbringen, sonst Parkettschäden !!! 

KÜHLSCHRÄNKE
LEER und NICHTS hinterlassen
und Sicherung im Eingangsbereich wieder ausschalten.
Auch das Toilettenlicht wieder ausschalten.

TISCHE und FLÄCHEN
feucht reinigen und anschließend trocknen.

FUßBODEN
PARKETT bitte nur fegen. Kein Wasser! Linoleum ggf. feucht wischen.

GESCHIRR, GLÄSER & BESTECK
gewaschen in die vorgesehenen Schränke einordnen.

Schäden bitte dem Saalverwalter melden.
Der Verursacher ist ersatzpflichtig.

Die regelmäßigen Gruppen
werden gebeten, den beschriebenen Zustand wieder herzustellen, selbst wenn einzelne Dinge nicht ordnungsgemäß vorgefunden wurden.


Saalverwalter:
Claus Thiele 
Tel.: 0176 21065400
E-Mail: Claus.Thiele(at)steenkamper.de
Stellvertreter: 
Friedhelm Moggert-Kägeler 
Tel. 0160 99165211