Hilge Nordmeier
Hilge Nordmeier, geb. Stuhr
(5.7.1896-9.9.1975)
lebte seit 1922 im Rüsternkamp 12. Sie war von 1946-1949 Abgeordnete der SPD in der ersten frei gewählten Hamburgischen Bürgerschaft nach dem Ende des Nationalsozialismus. Von den 110 Abgeordneten waren 17 Frauen. Nach dem Ende der Legislaturperiode gehörte Hilge Nordmeier von 1949 bis 1961 der Bezirksversammlung Altona an. Auf der 100. Sitzung der Bezirksversammlung seit 1949 würdigte Bürgermeister Paul Nevermann sie und zwei andere Bezirksabgeordnete für ununterbrochene Mitgliedschaft seit 1949 (für diese Information Dank an Hans-Peter Strenge). Ihr Grabstein befindet sich heute im Garten der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof.
Hilge Martha Dorette Nordmeier wurde in Altona geboren und war seit 1920 die Ehefrau von Carl Nordmeier (1890-1954), der zu den Gründungsmitgliedern der Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gehörte und lange Jahre Vorstand der Heimstättervereinigung war. Die Ehe blieb kinderlos.
Carl Nordmeier war seit 1927 in leitender Funktion Oberinspektor in der Jugendbehörde Hamburg gewesen, bevor er im Mai 1933 aufgrund des von den Nationalsozialisten erlassenen „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wegen seiner politischen Gesinnung – er war Mitglied der SPD – entlassen wurde. Das Gesetz hatten die Nationalsozialisten im April 1933 erlassen mit dem Ziel, jüdische und politisch missliebige Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Carl Nordmeier wurde aufgrund § 4 („Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“) in den Ruhestand versetzt. Während der Kriegsjahre wird Carl Nordmeier in den Hamburger Adressbüchern als Vorstand der Heimstättervereinigung aufgeführt und als Zuständiger für den Steenkamper benannt. 1943 trat er kurzzeitig als kaufmännischer Angestellter bei den Vereinigten Deutschen Metallwerken AG in den Dienst, die ihren Sitz in der Kluckstraße 4 (heute Wiechmannstraße) haben, ab Oktober 1943 war er Angestellter in der Baubehörde tätig.
Bereits im April 1951 hatte Carl Nordmeier selbst einen Antrag beim Amt für Wiedergutmachung gestellt, um seinen Anspruch auf ein Ruhegehalt unter Zugrundelegung der Bezüge, die er erreicht hätte, wenn er als Oberinspektor im Dienst der Jugendbehörde verblieben wäre, geltend zu machen. Dieser Antrag wurde – offenbar aufgrund einer Gesetzesänderung – im Juli 1953 erneuert. Als Carl Nordmeier am 9.2.1954 starb, war darüber noch nicht entschieden worden. Seine Witwe Hilge machte ihre Ansprüche als Rechtsnachfolgerin auf „Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen (§§ 25-55) per Antrag vom 23.5.1955 geltend. Zwei Jahre später (!) stellt das Amt fest, dass der Antrag nicht unterschrieben war und nicht bearbeitet werden konnte. Hilge Nordmeier unterzeichnet den Antrag am 23.5.1957. Wiederum zwei Jahre später stellte das Amt fest, dass ein Berufsschaden vorliegt. Im Oktober 1959 erhielt Hilge Nordmeier schließlich eine Entschädigung in Höhe von 7.587,42 Mark zuzüglich Zinsen in Höhe von 2.256,17 Mark.
Geschrieben und recherchiert von Bettina Herrmann
Quellen:
Staatsarchiv Hamburg 351-11, Amt für Wiedergutmachung 12241
Bake, Rita (Hrsg.): Frauen der „ersten Stunde“.
Vor siebzig Jahren: Oktober 1946. Die erste frei gewählte Hamburgische Bürgerschaft nach dem Ende des Nationalsozialismus. Landeszentrale für politische Bildung 2016.
Erich Lüth: Die Hamburgische Bürgerschaft 1946-1971. Hamburg 1971.
https://www.hamburg.de/politische-bildung/7130468/publikation-frauen-erste-stunde/
https://www.wikiwand.com/de/Hilge_Nordmeier
https://www.wikiwand.com/de/Garten_der_Frauen
https://web.archive.org/web/20140728033333/
https://www.abendblatt.de/archiv/1957/article202997073/Die-Mitglieder-der-neugewaehlten-Bezirksausschuesse.html
https://www.hamburg.de/clp/frauenbiografien-suche/