
Wärmepumpe in der Steenkampsiedlung nun doch genehmigt
In der Steenkampsiedlung wurde der Einbau einer Wärmepumpe im Vorgarten zunächst aufgrund der geltenden Gestaltungsverordnung abgelehnt. Diese Verordnung regelt detailliert die äußere Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen, um das charakteristische Erscheinungsbild der Siedlung zu bewahren. Nach erneuter Prüfung hat das Bezirksamt Altona die Entscheidung nun revidiert: Die Wärmepumpe darf gebaut werden.
Diese Entwicklung zeigt, dass Klimaschutz und gestalterische Vorgaben auch in gewachsenen Wohngebieten miteinander vereinbar sein können – sofern individuelle Lösungen gefunden werden.
Weitere Informationen zur Gestaltungsverordnung finden ihr hier:
www.steenkamper.de/index.php/gestaltungsverordnung
Zum Bericht im Hamburger Abendblatt:
Überraschende Wende im Heizungsstreit – Wärmepumpen in Altona doch erlaubt