Stellplätze in Vorgärten

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 9. Juni 2026 über einen geplanten Pkw-Stellplatz im Vorgarten eines Hauses in der Steenkampsiedlung entschieden. Die Klage des Eigentümers wurde abgewiesen. 

Das Gericht verwies auf die weiterhin geltende „Steenkamp-Verordnung“ von 2001 (Gestaltungsverordnung). Danach spielen die begrünten Vorgärten eine wichtige Rolle für das charakteristische Erscheinungsbild der Siedlung. Ein zusätzlicher Stellplatz könne diese städtebauliche Eigenart beeinträchtigen. 

Bei einer Erfassung im Jahr 2017 wurden 186 Stellplätze, Carports und Garagen in Vorgärten festgestellt. Das Gericht stellte zugleich klar, dass die bereits vorhandenen Anlagen nicht automatisch als Maßstab für weitere Genehmigungen gelten. 

Nach Angaben des Bezirksamtes sollen weitere Stellplätze in Vorgärten künftig nicht genehmigt werden. Gegen ungenehmigte Anlagen soll weiterhin vorgegangen werden. 

Das Urteil betrifft zunächst einen konkreten Einzelfall. Weitere Verfahren zu Stellplätzen in der Steenkampsiedlung sind noch anhängig.

Quelle:
Originalurteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, Az. 12 K 483/26⁠

Beitrags-Titelbild ist ein Symbolbild und zeigt nicht explizit einen oder mehrere Vorgärten mit Stellplätzen in diesem Zusammenhang. 

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