Wir freuen uns schon auf einen schönen Tanzabend.
Wir möchten hier nochmal darauf hinweisen, daß auf unseren Veranstaltungen natürlich auch das Jugendschutzgesetz gilt. Das bedeutet:
– Keine Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, über 16 Jahren bis 24.00 Uhr erlaubt.
– Kinder und Jugendliche mit Begleitung der Eltern im Saal erlaubt, d.h. die Eltern müssen mit im Saal sein und ihre Kinder beaufsichtigen.
Zu beachten ist dabei, dass es grundsätzlich eine Veranstaltung für Erwachsene ist, auf der auch Alkohol ausgeschänkt wird.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

