
Tanz in den Mai – Jugendschutz
Wir freuen uns schon auf einen schönen Tanzabend.
Wir möchten hier nochmal darauf hinweisen, daß auf unseren Veranstaltungen natürlich auch das Jugendschutzgesetz gilt. Das bedeutet:
– Keine Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, über 16 Jahren bis 24.00 Uhr erlaubt.
– Kinder und Jugendliche mit Begleitung der Eltern im Saal erlaubt, d.h. die Eltern müssen mit im Saal sein und ihre Kinder beaufsichtigen.
Zu beachten ist dabei, dass es grundsätzlich eine Veranstaltung für Erwachsene ist, auf der auch Alkohol ausgeschänkt wird.