Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

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Schnee ❄️

Die Stadtreinigung Hamburg appelliert: „Schnee und Glätte auf Gehwegen müssen in Hamburg die Anlieger*innen entfernen (mindestens ein Meter breit, bei starker Frequenz mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Dafür haben sie Zeit bis 8.30 Uhr.“ Der Einsatz von Tausalz auf Gehwegen ist verboten.

Wenn es schneit und friert müssen Grundstückseigentümer die Gehwege räumen und streuen. In Hamburg sind dazu nur abstumpfende Mittel erlaubt.
“Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nicht verwendet werden.”
§ 31 Abs. (2) Satz 2 des Hamburgischen Wegegesetz.

Max •


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Kommentare

  1. Pamela 05/12/2023 - 17:16 Reply

    Hierzu hab ich eine Frage:
    Gilt das auch, wenn man keinen Fußweg vor dem Grundstück hat, sondern – wie hier in der Siedlung vielerorts – direkt die Straße?
    (Abgesehen davon, dass es im guten Miteinander auch dann Sinn macht, das Stück vor dem Grundstück frei zu räumen…)

    • Max 05/12/2023 - 17:17 Reply

      Ja

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