Schnee- & Eisglätte
Die Stadreinigung Hamburg informiert:
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Für die Beseitigung von Schnee und Eis gibt es zwei Verantwortungsbereiche.
Je nach Art der Wege und Flächen sind entweder die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke
(Anlieger:innen) oder die Stadtreinigung Hamburg
verantwortlich. Zum Winterdienst auf den Gehwegen vor den
eigenen Grundstücken sind die Anlieger:innen verpflichtet.
In welchem Umfang müssen Anlieger:innen auf
dem Gehweg räumen und streuen?
Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht nach und räumen und
streuen Sie Gehwege unverzüglich nach Ende des Schneefalls
bzw. sofort nach dem Entstehen von Eisglätte. Bei anhaltendem
Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzenden Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr, müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages
– an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen.
– Räumen und streuen Sie in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1 m. Treppen
sind in voller Breite zu räumen und streuen.
– Verwenden Sie abstumpfende Streumittel wie z. B.
Sand oder Splitt. Salz darf auf den Gehwegen nicht verwendet werden.
– Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese nicht ausreichend durch Streuen abstumpfen
lassen.
(…)
Wege und Flächen, auf denen die Winterdienstpflicht nur ungenügend oder gar nicht wahrgenommen wurde, können der Stadtreinigung Hamburg gemeldet werden unter der Winterdienst-Hotline: (040) 25 76 – 13 13 oder per SRH-App, über die Funktion „Glätte melden”.
Info-Flyer: