Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

LOCKERUNG DER VERORDNUNGEN

Die Behörden der Stadt Hamburg haben heute Lockerungen der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.

Die Abstandsregeln bleiben erhalten.

Ab Mi. 6.5. sind Spielplätze wieder geöffnet. Allerdings mit besonderen Regeln. Öffnung von 7h – 20h und Kinder unter 7 Jahren müssen begleitet werden, für alle über 14 gilt das Abstandsgebot von 1,50 Metern. Abstandsgebots durch Kinder unter vierzehn Jahren wird empfohlen.

Der Vereinsbetrieb bzw. der Saalbetrieb ist immer noch nicht erlaubt. Bis wieder Veranstaltungen wie Skat, Bingo, Klönschnack, Café Vogelweide, Yoga, Salonabende oder auch private Feiern und Geburtstage stattfinden können ist noch nicht absehbar.

Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks dürfen wieder öffnen. Auch Gottesdienste dürfen wieder stattfinden. Alle Lockerungen sind allerdings mit Hygiene- und Abstands-Vorschriften verbunden.

Kitas werden noch nicht wieder geöffnet. In den Schulen können einige Jahrgänge wieder in die Schule.

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist weiter untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Erlaubt ist dagegen wieder die Benutzung von Sportanlagen bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportausübenden stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten. Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen ist untersagt. Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt.

Mehr zur neuen Verordnung HIER

HIER die aktuelle Verordnung als PDF

Max •


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