neue Verordnung
Ab Montag den 20. April gelten neue Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus:
Für unser Vereins- und Nachbarschaftsleben besonders relevant:
§ 1 Kontaktbeschränkungen
(1) Personen müssen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten, es sei denn, dass die örtlichen oder räumlichen Verhältnisse dies nicht zulassen oder nachfolgend etwas anderes gestattet ist.
(2) Der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung leben, oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt. Für diese Personen gilt das Abstandsgebot nach Absatz 1 nicht. Ferner gilt das Abstandsgebot nach Absatz 1 nicht für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht. (…)
§ 2 Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen
(1) Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, soweit sie nachstehend nicht gestattet sind. Diese Untersagung gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
(1a) Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 1000 und mehr Personen (Großveranstaltungen) sind bis zum 31. August 2020 untersagt. Für Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern gilt § 2 Absatz 1 Satz 1.
(2) Die Veranstaltung von Feierlichkeiten in Wohnungen oder anderen nicht-öffentlichen Orten ist untersagt, soweit es nachstehend nicht gesondert gestattet ist.
(…)
§ 5 Schließung bestimmter Gewerbebetriebe für den Publikumsverkehr
(…)
7. Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern,
(…)
§ 10 Spielplätze
(1) Spielplätze sind für den Publikumsverkehr gesperrt oder müssen durch ihre Betreiberin oder ihren Betreiber für den Publikumsverkehr geschlossen werden.
(2) Spielplätze dürfen nicht betreten werden.
§ 34 Außerkrafttreten
(…)
§ 2 Absatz 1a tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft.
Gesamter Verordnung Text:
https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13862636/2020-04-17-rechtsverordnung/
Amtliche Verordnung als PDF: https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2350.pdf