
unterschiedliche Grundsteuer-Bemessungen für Immobilien
In Hamburg sorgt derzeit die neue Grundsteuer-Bewertung für Diskussionen unter Immobilienbesitzern. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer, die bundesweit einheitlich geregelt, aber von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird. Hamburg hat dabei ein eigenes Modell gewählt, das insbesondere die Lage einer Immobilie stark in die Bewertung einbezieht.
Unterschied zwischen „Lage gut“ und „Lage normal“
Ein wesentlicher Faktor bei der Festsetzung der Grundsteuer ist die Einordnung der Immobilienlage. In Hamburg wird hierbei zwischen „Lage gut“ und „Lage normal“ unterschieden.
• Lage normal: Hierbei handelt es sich um Gebiete, die durchschnittliche Wohn- und Infrastruktureigenschaften aufweisen. Die Steuerlast fällt hier meist moderat aus.
• Lage gut: Immobilien in besonders gefragten und attraktiven Stadtteilen oder Straßen werden als „Lage gut“ eingestuft. Hier liegt der Wertansatz höher, da die Nachfrage, Lebensqualität und Erschließung in der Regel überdurchschnittlich sind. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Grundsteuerbetrags.
Gerade diese Einstufung sorgt häufig für Verwirrung oder auch Unmut, da sie spürbare finanzielle Folgen für Eigentümer hat.
Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid fehlerhaft oder fragwürdig erscheint?
Sollte man mit dem Bescheid der Grundsteuerfestsetzung nicht einverstanden sein, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Überprüfung der Angaben
Zunächst sollte man prüfen, ob die eigenen Angaben, die in die Berechnung eingeflossen sind, korrekt sind. Dazu zählen unter anderem Grundstücksgröße, Art der Bebauung und persönliche Angaben wie Eigentumsverhältnisse.
2. Kontaktaufnahme mit der Behörde
Häufig empfiehlt es sich, auf „kurzem Dienstweg“ den Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt oder der Bewertungsstelle zu suchen. Oftmals können kleinere Unstimmigkeiten, z.B. fehlerhafte Lageeinschätzungen oder falsche Flächenangaben, direkt und unbürokratisch geklärt und korrigiert werden.
3. Einspruch einlegen
Falls nach Klärung weiterhin Unstimmigkeiten bestehen, kann formal Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Hierbei gilt eine Frist (in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheides). Der Einspruch sollte begründet und gegebenenfalls mit Belegen untermauert werden.
Fazit
Die Grundsteuerreform stellt für viele Immobilienbesitzer in Hamburg eine Herausforderung dar, insbesondere wenn es um die Lageklassifizierung geht. Wer Zweifel an der Berechnung oder Einstufung hat, sollte zunächst den Dialog mit der Behörde suchen. In vielen Fällen lassen sich so Missverständnisse klären, bevor der offizielle Weg über den Einspruch nötig wird.
Siehe auch: NDR Beitrag