Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde
Soeben erschienen: Hamburg, den 15. März 2020
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Allgemeinverfügung
zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg
“1.) Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden untersagt.
(…)
5.) Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden:
(…)
f) Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern,
(…)
10.) Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2020.”
Gesamte Allgemeinverfügung hier lesen.
Der Saalbetrieb bleibt daher nun bis zum 30. April mit dieser Verfügung untersagt.
Somit fällt leider auch unser Tanz in den Mai aus.