Heimstättervereinigung Steenkamp e.V. gegr. 1920

Umfrage Lärmaktionsplan

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat alle fünf Jahre die Aufgabe den Lärmaktionsplan (LAP) fortzuschreiben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet eine Rückschau auf das bisher Erreichte und die Planung des weiteren Vorgehens.

In der Zeit vom 22. Mai bis zum 19. Juni 2018 können die Bürger sich an der Umfrage beteiligen. Die sogenannte 3. Stufe des LAP soll bis zum Herbst/Winter 2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet werden.

Max •


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