{"id":276,"date":"2015-12-16T11:12:38","date_gmt":"2015-12-16T09:12:38","guid":{"rendered":"https:\/\/steenkamper.wordpress.com\/?page_id=276"},"modified":"2022-04-11T11:09:35","modified_gmt":"2022-04-11T09:09:35","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.steenkamper.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><b style=\"font-size: revert; color: initial;\">Satzung<br \/>\n<\/b><span class=\"Apple-converted-space\"><em><a href=\"https:\/\/www.steenkamper.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Satzung-mit-Aenderungen.pdf\">ge\u00e4nderte Satzung<\/a> g\u00fcltig seit der Mitgliederversammlung am 6.4.2022<\/em><\/span><\/p>\n<p><b>Pr\u00e4ambel<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Bauzeit der Gartenstadt Steenkamp wurde 1920 die Heimst\u00e4ttervereinigung Steenkamp als Organisation der Mieter gegr\u00fcndet. Das gesellige Miteinander zu organisieren und Hilfestellungen aller Art anzubieten, diesen Zielen ist der Verein stets verpflichtet geblieben..<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 1 Name und Sitz<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eHeimst\u00e4ttervereinigung Steenkamp e.V.\u201c, hat seinen Sitz in Hamburg-Altona und wurde am 16. Juli 1993 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/li>\n<li>Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 2 Zweck<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung der Kultur und des Gemeinschaftslebens in der Steenkampsiedlung und ihrer Umgebung, sowie<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>die Erhaltung der Steenkampsiedlung als Baudenkmal.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>die Durchf\u00fchrung von kulturellen und geselligen Veranstaltungen f\u00fcr den Stadtteil,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung von Mitb\u00fcrgern bei der Durchf\u00fchrung solcher Veranstaltungen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>die Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung des Steenkampsaals und die Vergabe des Saales zur Nutzung an die B\u00fcrger des Stadtteils,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>die Vertretung der Milieuschutzinteressen des Stadtteils gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Politik und Baugemeinschaften,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Aufbau und Pflege eines Archivs zu stadtteilbezogenen Themen, insbesondere der Geschichte der Steenkampsiedlung.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Ausgaben.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Der Verein kann sich an anderen K\u00f6rperschaften und Projekten beteiligen, die den satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken dienen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 3 Mittel<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die zur Erreichung seiner Zwecke ben\u00f6tigten Mittel erwirbt der Verein durch:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Spenden,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Nutzungsbeitr\u00e4ge und Betriebskostenzusch\u00fcsse der Saalnutzer.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche vollj\u00e4hrige Person werden, die ein Interesse daran hat, die Zwecke des Vereins nach \u00a72 durch ihre Mitgliedschaft zu unterst\u00fctzen und in der Steenkampsiedlung oder in Ausnahmef\u00e4llen auch in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnt. \u00dcber den schriftlichen (Textform ausreichend) Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand. Der Vorstand kann f\u00fcr seine Entscheidungsfindung eine Erl\u00e4uterung des Antragstellers insbesondere bez\u00fcglich der Kriterien nach \u00a72\u00a0anfordern.<\/li>\n<li>Daneben kann auf Antrag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eine Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, wenn ein besonderer Verdienst den Anlass daf\u00fcr gibt. Ein Ehrenmitglied besitzt alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds, ein Vereinsbeitrag wird jedoch nicht erhoben.<\/li>\n<li>Nat\u00fcrliche vollj\u00e4hrige Personen, die keine ordentliche Mitglieder werden k\u00f6nnen, sowie juristische Personen k\u00f6nnen f\u00f6rdernde Mitglieder des Vereins werden. Der Vorstand entscheidet bei dem Antrag danach, ob diese dem Verein bei der Zweckerreichung nach \u00a7 2 immateriell oder materiell dienlich sein k\u00f6nnen. F\u00f6rdernde Mitglieder haben weder ein Stimmrecht, noch die Rechte eines ordentlichen Mitglieds, es sei denn, diese sind explizit f\u00fcr F\u00f6rdermitglieder als solche bestimmt.<\/li>\n<li>Die Aufnahme in den Verein als f\u00f6rderndes Mitglied ist schriftlich (Textform ausreichend) zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>\n<ol>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>durch freiwilligen Austritt,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>durch Streichung von der Mitgliederliste.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche (Textform ausreichend) Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>\n<ol>\n<li>wenn es absichtlich gegen die satzungsgem\u00e4\u00dfen Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft und dies trotz zweifacher Abmahnung nicht unterl\u00e4sst,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>wenn es den Verein vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig sch\u00e4digt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Ausschlussbescheid ist dem Mitglied schriftlich (Textform ausreichend) zu \u00fcbermitteln und mit einem Hinweis auf das Recht zur Anrufung der Mitgliederversammlung zu versehen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlussbescheides Widerspruch beim Vorstand einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes und nach vorheriger Androhung von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung (Textform ausreichend) mit der Zahlung des Beitrags in R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich (Textform ausreichend) mitzuteilen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Von jedem Mitglied wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he durch die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Mitgliederversammlung beschlossen wird. Das Verfahren der Beitragszahlung beschlie\u00dft der Vorstand.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Vorstand<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Zur Leitung der Vereinsgesch\u00e4fte ist der Vorstand bestimmt. Dieser besteht aus bis zu neun, mindestens jedoch f\u00fcnf Personen, die Mitglieder der Heimst\u00e4ttervereinigung sein m\u00fcssen:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>\u2013 dem \/ der 1. Vorsitzenden<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>\u2013 dem \/ der 2. Vorsitzenden<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>\u2013 dem \/ der 1. Schriftf\u00fchrer\/in<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>\u2013 dem \/ der 2. Schriftf\u00fchrer\/in<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>\u2013 dem \/ der 1.Kassierer\/in<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>\u2013 dem \/ der 2. Kassierer\/in<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u2013 sowie aus weiteren drei Beisitzer\/innen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus dem \/ der 1. und 2. Vorsitzenden, dem \/ der 1. Schriftf\u00fchrer\/in und dem \/ der 1. Kassierer\/in. Zwei von ihnen, darunter der \/ die 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten den Verein nach au\u00dfen.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Wahl des Vorstandes<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Vorstandsmitglieder werden aus der Mitgliederversammlung durch die Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen mittels Stimmzettel oder auf Antrag per Akklamation gew\u00e4hlt. Erh\u00e4lt kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den h\u00f6chsten Stimmzahlen statt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Amtsdauer betr\u00e4gt drei Jahre. Ein Vorstandsmitglied bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit und Niederlegung des Amtes solange im Amt, bis ein neues Vorstandsmitglied gew\u00e4hlt bzw. nachbesetzt ist gem. \u00a7 8, letzter Absatz, l\u00e4ngstens jedoch 12 Monate.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Vorstandsmitglieder scheiden in nachstehender Reihenfolge nach dem dritten Amtsjahr aus:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der \/ die 1. Vorsitzende, der \/ die 2. Schriftf\u00fchrer\/in, ein\/e Beisitzer\/in; im folgenden Jahr:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der \/ die 2. Vorsitzende, der \/ die 1. Kassierer\/in, ein\/e Beisitzer\/in; im n\u00e4chsten Jahr:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der \/ die 1. Schriftf\u00fchrer\/in, der \/ die 2. Kassierer\/in, ein\/e Beisitzer\/in.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der dreij\u00e4hrigen Amtszeit aus, ist der Vorstand berechtigt ohne Mitgliederversammlung die Position sofort neu nach zu besetzen, muss sich dies jedoch bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch diese best\u00e4tigen lassen. Insoweit obliegt sowohl die Wiederwahl des neuen als auch die Entlastung des ausscheidenden Vorstandsmitglieds weiterhin der Mitgliederversammlung. .<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Vorstandssitzungen<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der Vorstand h\u00e4lt, wenn n\u00f6tig, monatliche Sitzungen ab. F\u00fcr die Einberufung und Leitung ist der \/ die 1. Vorsitzende, bei seiner \/ deren Abwesenheit der \/ die 2. Vorsitzende verantwortlich. Die Sitzungen sind mindestens 1 Woche vorher schriftlich (Textform ausreichend) anzuberaumen.<span class=\"Apple-converted-space\"><br \/>\n<\/span>F\u00fcnf Vorstandsmitglieder sind beschlussf\u00e4hig. Darunter muss der \/ die 1. oder 2. Vorsitzende sein. Bei Beschl\u00fcssen in den Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren<\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Verf\u00fcgu<\/b><b>n<\/b><b>g \u00fcber Vereinsgelder<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft den Finanzplan f\u00fcr das laufende Kalenderjahr. Dieser Plan ist vom Vorstand vorzulegen. Die veranschlagten Ausgabenpositionen sind gegenseitig deckungsf\u00e4hig. Eine \u00dcberziehung des Gesamtausgabenansatzes bedarf des Beschlusses durch eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Rechnungspr\u00fcfung<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr l\u00e4uft mit dem Kalenderjahr. Die ordentliche Mitgliederversammlung w\u00e4hlt alle drei Jahre zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen, die die Kasse und die Rechnungsf\u00fchrung zu Beginn eines Jahres zu pr\u00fcfen haben. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Mitgliederzeitung \u201eDer Steenkamper\u201c<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Zur Information der Mitglieder und der interessierten \u00d6ffentlichkeit gibt der Vorstand bei Bedarf, und soweit daf\u00fcr Mittel zur Verf\u00fcgung stehen, eine Mitgliederzeitung mit dem Titel \u201eDer Steenkamper\u201c heraus.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Redaktionsverantwortlichkeit kann der Vorstand einem Mitglied \u00fcbertragen. Dies bedarf der Best\u00e4tigung durch die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung. Die Grundlagen f\u00fcr die Redaktionsarbeit beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung in Form eines Redaktionsstatus.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 13 Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>Zur Verfolgung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben (siehe \u00a72) k\u00f6nnen Mitglieder in Aussch\u00fcssen, Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen zusammenarbeiten.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Solche Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen k\u00f6nnen vom Vorstand, von der Mitgliederversammlung oder durch Mitglieder eingesetzt bzw. gebildet werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen regeln ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Wenn Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen \u00f6ffentlich im Namen des Vereins sprechen wollen, und \/ oder wenn sie f\u00fcr ihre Arbeit Vereinsmittel beanspruchen wollen, muss ihre Arbeitsgrundlage und die H\u00f6he der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel durch<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung festgelegt sein. Auf der Grundlage eines solchen Beschlusses sind sie dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegen\u00fcber rechenschaftspflichtig.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 14 Mitgliederversammlung<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Allj\u00e4hrlich findet \u2013 m\u00f6glichst im ersten Kalendervierteljahr \u2013 die ordentliche Mitgliederversammlung statt. In dieser sind<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>vom \/ von der 1. Schriftf\u00fchrer\/in Bericht \u00fcber das vergangene Jahr zu erstatten,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>die Entlastung des Vorstandes durchzuf\u00fchren,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>vom \/ von der 1. Kassierer\/in der Kassenbericht zu erstatten,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>von den Rechnungspr\u00fcfern\/innen Bericht zu erstatten,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>dem \/ der 1. Kassierer\/in Entlastung zu erteilen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>die Erg\u00e4nzungswahl des Vorstandes vorzunehmen,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>der Finanzplan f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr zu genehmigen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Einladungen zu den Mitgliederversammlungen werden mindestens zwei Wochen vor der Versammlung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>im Informationsglasschaukasten (\u201eSchaukasten\u201c) des Vereins (installiert am Eingang des Steenkampsaals im Steenkamp 37) ausgeh\u00e4ngt. Begleitend und erg\u00e4nzend werden diese grunds\u00e4tzlich auch in \u201eDer Steenkamper\u201c und dem Newsletter bekannt gegeben . Die Tagesordnung ist darin mitzuteilen. Endg\u00fcltig wird sie \u2013 gegebenenfalls mit \u00c4nderungen \u2013 zu Beginn der Versammlung beschlossen. Stimmberechtigt sind Mitglieder nach \u00a74.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. \u00dcber jede Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom \/ von der 1. Vorsitzenden und dem \/ der 1. Schriftf\u00fchrer\/in zu unterschreiben ist.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung kann, wenn dies geboten ist, auch \u00fcber das Internet als Online-Versammlung in einem nur f\u00fcr Mitglieder mit ihren Zugangsdaten zug\u00e4nglichen Link abgehalten werden.<br \/>\nDer Vorstand sorgt daf\u00fcr, dass die Online-Versammlung nur f\u00fcr Mitglieder zug\u00e4nglich ist.<\/p>\n<p>Der jeweils nur f\u00fcr die aktuelle Versammlung g\u00fcltige Zugangscode wird im Schaukasten bekannt gegeben. Ausreichend ist der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aushang f\u00fcnf Tage vor der Mitgliederversammlung. Dem Protokoll ist die Anwesenheitsliste und die Dokumentation der dortigen Abstimmungsergebnisse beizuf\u00fcgen. Die Niederschrift ist g\u00fcltig, wenn sie von der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung genehmigt wird.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><b>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>Antr\u00e4ge betreffend die Aufl\u00f6sung des Vereins m\u00fcssen drei Wochen vorher den Mitgliedern bekannt gegeben werden. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins nach Abzug der Verbindlichkeiten an den Bahrenfelder B\u00fcrgerverein von 1879 e.V., falls dies nicht m\u00f6glich ist an den B\u00fcrgerverein Flottbek-Othmarschen. Das Verm\u00f6gen sollte \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 f\u00fcr die Steenkampsiedlung und ihr Umfeld verwendet werden.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 16 Satzungs\u00e4nderungen<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Beschlussantr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung k\u00f6nnen nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden und m\u00fcssen den Mitgliedern zwei Wochen vor der Versammlung vorliegen (durch Aushang im Schaukasten und ggf. erg\u00e4nzend in Der Steenkamper und\/ oder dem Newsletter). Sie bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 17 Inkrafttreten<\/b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt am 06.04.2022 in Kraft.<b><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<p><em>alte Satzung g\u00fcltig bis zur MV am 6.4.2022<\/em><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br \/>\nHeimst\u00e4ttervereinigung Steenkamp e. V. SATZUNG<br \/>\nW\u00e4hrend der Bauzeit der Gartenstadt Steenkamp wurde 1920 die Heimst\u00e4ttervereinigung Steenkamp als Organisation der Mieter gegr\u00fcndet. Das gesellige Miteinander zu organisieren und Hilfestellungen aller Art anzubieten, diesen Zielen ist der Verein stets verpflichtet geblieben. Ver\u00e4nderte Rahmenbedingungen haben dazu gef\u00fchrt, dass heute jeder Mitglied werden kann, der die Vereinsziele unterst\u00fctzt.<br \/>\n<strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><br \/>\n1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eHeimst\u00e4ttervereinigung Steenkamp e.V.\u201c, hat seinen Sitz in Hamburg-Altona und wurde am 16. Juli 1993 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.<br \/>\n2. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br \/>\n<strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><br \/>\n1. Zweck des Vereins ist<br \/>\n&#8211; die F\u00f6rderung der Kultur und des Gemeinschaftslebens in der Steenkampsiedlung und ihrer Umgebung, sowie<br \/>\n&#8211; die Erhaltung der Steenkampsiedlung als Baudenkmal.<br \/>\n2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<br \/>\n&#8211; die Durchf\u00fchrung von kulturellen und geselligen Veranstaltungen f\u00fcr den Stadtteil,<br \/>\n&#8211; die Unterst\u00fctzung von Mitb\u00fcrgern bei der Durchf\u00fchrung solcher Veranstaltungen,<br \/>\n&#8211; die Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung des Steenkampsaals und die Vergabe des Saales zur Nutzung an die B\u00fcrger des Stadtteils,<br \/>\n&#8211; Die Vertretung der Milieuschutzinteressen des Stadtteils gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Politik und Baugemeinschaften,<br \/>\n&#8211; Aufbau und Pflege eines Archivs zu stadtteilbezogenen Themen, insbesondere der Geschichte der Steenkampsiedlung.<br \/>\n3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br \/>\n4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Ausgaben.<br \/>\n5. Der Verein kann sich an anderen K\u00f6rperschaften und Projekten beteiligen, die den satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken dienen.<br \/>\n<strong>\u00a7 3 Mittel<\/strong><br \/>\nDie zur Erreichung seiner Zwecke ben\u00f6tigten Mittel erwirbt der Verein durch:<br \/>\n1. Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\n2. Spenden,<br \/>\n3. Nutzungsbeitr\u00e4ge und Betriebskostenzusch\u00fcsse der Saalnutzer.<br \/>\n<strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nMitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche vollj\u00e4hrige Person werden, die ein Interesse daran hat, die Zwecke des Vereins nach \u00a72 durch ihre Mitgliedschaft zu unterst\u00fctzen. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand.<br \/>\n<b> \u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na) mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\nb) durch freiwilligen Austritt,<br \/>\nc) durch Ausschluss aus dem Verein,<br \/>\nd) durch Streichung von der Mitgliederliste.<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<br \/>\n2. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden,<br \/>\na) wenn es absichtlich gegen die satzungsgem\u00e4\u00dfen Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft und dies trotz zweifacher Abmahnung nicht unterl\u00e4sst,<br \/>\nb) wenn es den Verein vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig sch\u00e4digt.<br \/>\nDer Ausschlussbescheid ist dem Mitglied schriftlich zu \u00fcbermitteln und mit einem Hinweis auf das Recht zur Anrufung der Mitgliederversammlung zu versehen.<br \/>\nGegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlussbescheides Widerspruch beim Vorstand einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.<br \/>\n3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes und nach vorheriger Androhung von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags in R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br \/>\n<strong>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nVon jedem Mitglied wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Das Verfahren der Beitragszahlung beschlie\u00dft der Vorstand.<br \/>\n<strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><br \/>\nZur Leitung der Vereinsgesch\u00e4fte ist der Vorstand bestimmt. Dieser besteht aus neun Personen, die Mitglieder der Heimst\u00e4ttervereinigung sein m\u00fcssen:<br \/>\n&#8211; dem \/ der 1. Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem \/ der 2. Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem \/ der 1. Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\n&#8211; dem \/ der 2. Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\n&#8211; dem \/ der 1.Kassierer\/in<br \/>\n&#8211; dem \/ der 2. Kassierer\/in<br \/>\n&#8211; sowie aus weiteren drei Beisitzer\/innen<br \/>\nDer Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus dem \/ der 1. und 2. Vorsitzenden, dem \/ der 1. Schriftf\u00fchrer\/in und dem \/ der 1. Kassierer\/in. Zwei von ihnen, darunter der \/ die 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten den Verein nach au\u00dfen.<br \/>\n<strong>\u00a7 8 Wahl des Vorstandes<\/strong><br \/>\nDie Vorstandsmitglieder werden aus der Mitgliederversammlung durch die Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen mittels Stimmzettel oder auf Antrag per Akklamation gew\u00e4hlt. Erh\u00e4lt kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den h\u00f6chsten Stimmzahlen statt.<br \/>\nDie Amtsdauer betr\u00e4gt drei Jahre.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder scheiden in nachstehender Reihenfolge nach dem dritten Amtsjahr aus:<br \/>\nDer \/ die 1. Vorsitzende, der \/ die 2. Schriftf\u00fchrer\/in, ein\/e Beisitzer\/in;<br \/>\nim folgenden Jahr:<br \/>\nDer \/ die 2. Vorsitzende, der \/ die 1. Kassierer\/in, ein\/e Beisitzer\/in;<br \/>\nim n\u00e4chsten Jahr:<br \/>\nDer \/ die 1. Schriftf\u00fchrer\/in, der \/ die 2. Kassierer\/in, ein\/e Beisitzer\/in.<br \/>\nDie Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der dreij\u00e4hrigen Amtszeit aus, wird der \/ die Nachfolger\/in f\u00fcr die restliche Amtszeit des \/ der Ausgeschiedenen nachgew\u00e4hlt.<br \/>\n<strong>\u00a7 9 Vorstandssitzungen<\/strong><br \/>\nDer Vorstand h\u00e4lt, wenn n\u00f6tig, monatliche Sitzungen ab. F\u00fcr die Einberufung und Leitung ist der \/ die 1. Vorsitzende, bei seiner \/ deren Abwesenheit der \/ die 2. Vorsitzende verantwortlich. Die Sitzungen sind mindestens 1 Woche vorher schriftlich anzuberaumen.<br \/>\nF\u00fcnf Vorstandsmitglieder sind beschlussf\u00e4hig. Darunter muss der \/ die 1. oder 2. Vorsitzende sein. Bei Beschl\u00fcssen in den Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren.<br \/>\n<strong>\u00a7 10 Verf\u00fcgung \u00fcber Vereinsgelder<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung beschlie\u00dft den Finanzplan f\u00fcr das laufende Kalenderjahr. Dieser Plan ist vom Vorstand vorzulegen. Die veranschlagten Ausgabenpositionen sind gegenseitig deckungsf\u00e4hig. Eine \u00dcberziehung des Gesamtausgabenansatzes bedarf des Beschlusses durch eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung.<br \/>\n<strong>\u00a7 11 Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr l\u00e4uft mit dem Kalenderjahr. Die ordentliche Mitgliederversammlung w\u00e4hlt alle drei Jahre zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen, die die Kasse und die Rechnungsf\u00fchrung zu Beginn eines Jahres zu pr\u00fcfen haben. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<br \/>\n<strong>\u00a7 12 Mitgliederzeitung \u201eDer Steenkamper\u201c<\/strong><br \/>\nZur Information der Mitglieder und der interessierten \u00d6ffentlichkeit gibt der Vorstand bei Bedarf, und soweit daf\u00fcr Mittel zur Verf\u00fcgung stehen, eine Mitgliederzeitung mit dem Titel \u201eDerSteenkamper\u201c heraus.<br \/>\nDie Redaktionsverantwortlichkeit kann der Vorstand einem Mitglied \u00fcbertragen. Dies bedarf der Best\u00e4tigung durch die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung. Die Grundlagen f\u00fcr die Redaktionsarbeit beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung in Form eines Redaktionsstatus.<br \/>\n<strong>\u00a7 13 Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen<\/strong><br \/>\n1. Zur Verfolgung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben (siehe \u00a72) k\u00f6nnen Mitglieder in Aussch\u00fcssen, Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen zusammenarbeiten.<br \/>\n2. Solche Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen k\u00f6nnen vom Vorstand, von der Mitgliederversammlung oder durch Mitglieder eingesetzt bzw. gebildet werden.<br \/>\n3. Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen regeln ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich.<br \/>\n4. Wenn Aussch\u00fcsse, Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen \u00f6ffentlich im Namen des Vereins sprechen wollen, und \/ oder wenn sie f\u00fcr ihre Arbeit Vereinsmittel beanspruchen wollen, muss ihre Arbeitsgrundlage und die H\u00f6he der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung festgelegt sein. Auf der Grundlage eines solchen Beschlusses sind sie dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegen\u00fcber rechenschaftspflichtig.<br \/>\n<strong>\u00a7 14 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nAllj\u00e4hrlich findet &#8211; m\u00f6glichst im ersten Kalendervierteljahr &#8211; die ordentliche Mitgliederversammlung statt. In dieser sind<br \/>\n1. vom \/ von der 1. Schriftf\u00fchrer\/in Bericht \u00fcber das vergangene Jahr zu erstatten,<br \/>\n2. die Entlastung des Vorstandes durchzuf\u00fchren,<br \/>\n3. vom \/ von der 1. Kassierer\/in der Kassenbericht zu erstatten,<br \/>\n4. von den Rechnungspr\u00fcfern\/innen Bericht zu erstatten,<br \/>\n5. dem \/ der 1. Kassierer\/in Entlastung zu erteilen,<br \/>\n6. die Erg\u00e4nzungswahl des Vorstandes vorzunehmen,<br \/>\n7. der Finanzplan f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr zu genehmigen.<br \/>\nDer Vorstand kann jederzeit au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.<br \/>\nEinladungen zu den Mitgliederversammlungen m\u00fcssen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich in den H\u00e4nden der Mitglieder sein. Die Tagesordnung ist darin mitzuteilen. Endg\u00fcltig wird sie \u2013 gegebenenfalls mit \u00c4nderungen \u2013 zu Beginn der Versammlung beschlossen. Stimmberechtigt sind Mitglieder nach \u00a74.<br \/>\nBeschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. \u00dcber jede Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom \/ von der 1. Vorsitzenden und dem \/ der 1. Schriftf\u00fchrer\/in zu unterschreiben ist.<br \/>\n<strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Antr\u00e4ge betreffend die Aufl\u00f6sung des Vereins m\u00fcssen drei Wochen vorher den Mitgliedern bekannt gegeben werden. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins nach Abzug der Verbindlichkeiten an den Bahrenfelder B\u00fcrgerverein von 1879 e.V., falls dies nicht m\u00f6glich ist an den B\u00fcrgerverein Flottbek-Othmarschen. Das Verm\u00f6gen sollte \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 f\u00fcr die Steenkampsiedlung und ihr Umfeld verwendet werden.<br \/>\n<strong>\u00a7 16 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><br \/>\nBeschlussantr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung k\u00f6nnen nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden und m\u00fcssen den Mitgliedern zwei Wochen vor der Versammlung vorliegen. Sie bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder.<br \/>\n<strong>\u00a7 17 Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDiese Satzung tritt am 28.4.2010 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung ge\u00e4nderte Satzung g\u00fcltig seit der Mitgliederversammlung am 6.4.2022 Pr\u00e4ambel\u00a0 W\u00e4hrend der Bauzeit der Gartenstadt Steenkamp wurde 1920 die Heimst\u00e4ttervereinigung Steenkamp als Organisation der Mieter gegr\u00fcndet. 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